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Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

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Unseren Eltern droht eine Betreuung – mit allen schlimmen Auswirkungen! Eine Betreuung rechtssicher und umfassend durch rechtzeitige Erstellung von General-Vorsorgevollmachten (nebst Patientenverfügung) verhindern.

6, Oktober 2026 VON

Ja, man denkt nicht gerne an Krankheit, Gebrechlichkeit, plötzlich eintretenden Unfall (im Straßenverkehr unbestritten täglich möglich!)

Geht dies mit einer erheblichen Einschränkung der Handlungsfähigkeit, gar der Geschäftsfähigkeit, einher, steht die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) „vor der Tür“!

Mit allen Einschränkungen der eigenen Handlungsfreiheit sowohl in finanziellen als auch in persönlichen/gesundheitlichen Belangen!:

Ja, hätten wir doch nur rechtzeitig für die Eltern an eine General-Vorsorgevollmacht gedacht, damit wir als Kinder das Schicksal der Eltern autonom hätten gestalten können – und nicht eine Betreuerin/ein Betreuer, „den Eltern jetzt vor die Nase gesetzt worden wäre“.

Denken Sie daher bitte rechtzeitig – auch als junge Menschen (die im beanspruchenden Berufsleben stehen/am Straßenverkehr teilnehmen!) – an eine General-Vorsorgevollmacht für die Personen, die Ihnen nahestehenden und denen Sie uneingeschränkt Vertrauen schenken dürfen.

Wenn eine General-Vorsorgevollmacht rechtssicher und auch abschließend/umfassend (!) formuliert ist – dies ist vielfach nicht bekannt! – darf von Gesetzes wegen überhaupt keine Betreuung – in welchem Umfange auch immer – vom Betreuungsgericht angeordnet werden.

In diesem Zusammenhang auch an eine damit verbundene und abgestimmte Patientenverfügung denken, in welcher Sie allein – namentlich am Lebensende – bestimmen, ob und wie sie behandelt werden.

Welche auch die Grundsätze der Palliativmedizin benennt!

In diesen Fällen ist dann auch ausschließlich die/der General-Vorsorgebevollmächtigte der Ansprechpartner des Arztes, wenn z.B. eine ärztliche Behandlung nach präziser Anordnung in der Patientenverfügung nicht (mehr) fortgeführt werden darf.

Benutzen Sie bitte für Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung keine lediglich allgemein formulierten, ggf. nicht auf ihre Situation abgestimmte, und nicht immer vollständig u. eindeutig gestaltete Vordrucke/Formulare (oftmals aus dem Internet).

Lassen Sie sich von einer Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht bzw. VorsorgeAnwältin/VorsorgeAnwalt (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de) individuell und umfassend beraten.

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

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