Die ominösen „Zehn-Jahres-Fristen“ im Erbrecht!? Was häufig ohne anwaltliche Beratung übersehen bzw. falsch verstanden wird!
Anlässlich unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit im Erbrecht/im Recht der Vermögensübergabe/im Schenkungs-/Erbschaftsteuerrecht wird oftmals von den Mandantinnen/Mandanten selbst nach der „Zehn-Jahres-Frist“ angefragt!
Diese „Zehn-Jahres-Frist“ hat in der Tat betreffend erbrechtlicher und schenkungssteuerrechtlicher/erbschaftsteuerrechtlicher Fragen eine ganz eminente Bedeutung!
Und zwar in dreifacher Hinsicht!