Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Klaus Herrmann – Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Klaus Herrmann absolvierte nach dem Abitur am Gymnasium Am Schloss in seiner Heimatstadt Saarbrücken zunächst eine Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt bei der damaligen Deutschen Bundespost im Saarland und in Frankfurt am Main.

Danach studierte er in Saarbrücken Rechtswissenschaften und beendete die Studien mit dem Ersten Staatsexamen und dem „Lizenziat des Rechts“ (lic. jur.). Die Zweite Staatsprüfung wurde nach absolvierter Referendarausbildung im Bereich des Oberlandgerichts Zweibrücken erfolgreich abgelegt.

Anschließend war Herr Herrmann als Jurist in Diensten der Deutschen Postbank in Bonn und Frankfurt am Main und danach im baden-württembergischen Arbeits- und Sozialministerium tätig.

Zum 1. November 1995 wechselte Klaus Herrmann in den Beruf des Rechtsanwaltes und trat in die von Frau Kollegin Monika Fries gegründete Anwaltskanzlei in Blieskastel ein.

 

Spezialisierung auf Erbrecht

Schon bald stellte sich heraus, dass Herr RA Herrmann ein nachgefragter Berater auf dem Gebiet der testamentarischen Gestaltungen jedweder Art und der lebzeitigen Vermögensübergabe/Vermögensplanung war.

Rechtsanwalt Klaus Herrmann erwarb im Jahr 2008 nach erfolgreichem Abschluss der Spezial-Fachanwaltslehrgänge Erbrecht/Vermögensnachfolge mit Abschlussklausuren und aufgrund seiner ebenfalls bereits vorhandenen umfassenden praktischen Tätigkeiten auf diesen Rechtsgebieten den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“.

Fachanwalt für Erbrecht Klaus Herrmann ist auch Mitglied der Vereinigung VorsorgeAnwalt e.V. – als Spezialist für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen .

Als Fachanwalt legt er großen Wert auf ständige Fortbildung und Aktualisierung seines theoretischen und praktischen Wissens. So können seine Mandanten umfassend, sei es als Einzelperson, als Familie oder als Unternehmen, umfassend und erfolgreich beraten und betreut werden.

 

Vortragstätigkeit als Referent für Erbrecht und Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Rechtsanwalt Klaus Herrmann ist als häufig engagierter Referent in seinen Fachgebieten Erbrecht, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügung nachgefragt. Dazu gehören Fachvorträge bei der IHK, dem Frauenbüro des Saarpfalz-Kreises, der Katholischen Erwachsenenbildung Saarpfalz, den SaarLandFrauen.de und diversen Volkshochschulen im Saarland/Rheinland-Pfalz sowie bei verschiedenen Seniorenresidenzen und weiteren Institutionen/ Einrichtungen.

Informieren Sie sich hier über anstehende Vorträge.

Kurz-Vita

Offizielle Mitgliedschaften

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns!

5/5

Immer wieder gern.

Während der Pandemie habe ich gemerkt, wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind. In der Kanzlei Fries und Herrmann hat man sich viel Zeit für meine Beratung genommen und ganz individuelle Dokumente erstellt. Ich bin sehr zufrieden.

Rita Eis

5/5

Von Anfang an gut aufgehoben.

In der sehr schweren Zeit nach dem Tod meiner Mutter wurde ich hier sehr einfühlsam und gleichzeitig kompetent beraten und vertreten. So konnten wir doch noch eine Einigung mit meinen Geschwistern finden.

Ute P.

5/5

Routiniert und schnell, einfach super.

Mein Verkehrsunfall wurde routiniert aufgenommen und abgewickelt. Ich habe mehr herausbekommen, als ich zuerst dachte und musste mich um fast nichts kümmern.

P. Müller

5/5

STATT ROSENKRIEG Professionelle Hilfe.

Während der schweren Zeit meiner Trennung und Ehescheidung wurde ich juristisch nicht nur hervorragend beraten sondern auch menschlich einfühlsam betreut und unterstützt. Eine gute Lösung bezüglich der Umgangs – und Besuchskontakte im Sinne der Kinder wurde getroffen. Fragen zum Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung (Familienhausanwesen) wurden ohne jahrelangen Rosenkrieg geregelt, so dass ich und mein Ex eine zufrieden stellende Basis für einen Neuanfang finden konnten. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen

Beate K.

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