Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Saarbrücken und Blieskastel
Ehescheidung- Fair Play statt Rosenkrieg?
Das Familienrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien. Geregelt werden die Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie anderen Familienmitgliedern.
In Deutschland scheitert etwa jede dritte Ehe.
Um spätere Rosenkriege zu vermeiden, besteht jederzeit – sowohl vor als auch nach der Eheschließung – die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Ehevertrag über Fragestellungen wie Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs – und Sorgerecht, Kindesunterhalt und vieles mehr abzuschließen. Unsere Schwerpunkte liegen dabei im Abschluss von familienrechtlichen Verträgen, wie beispielsweise Eheverträgen, sowie Trennungs- beziehungsweise Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Darüber hinaus sind wir mit unserer Kanzlei in Saarbrücken und Blieskastel Ansprechpartner für Sie, wenn es um Verträge zur Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehepartnern geht. Diese sind unter anderem notwendig, um den Bestand und die Existenz des Familienvermögens, aber auch von Unternehmen zu erhalten.
Können sich die Ehepartner im Vorfeld einer Ehescheidung nicht über die Scheidungsfolgen verständigen, bleibt letztendlich nur eine streitige Scheidung bei Gericht. Unsere Anwälte vertreten Sie im Rahmen dieser Prozesse in Verfahren wie Scheidung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgang oder elterliche Sorge, Hausübertragung.
Auch in den Angelegenheiten von häuslicher Gewalt und Stalking sowie Elternunterhalt sind wir an ihrer Seite, um bestmöglich ihre Interessen und Belange durchzusetzen!
Aspekte des Familienrechts:
Eherecht
Das Eherecht behandelt die juristischen Aspekte von Eheschließung, das eheliche Güterrecht, Scheidung und Trennung. Hierbei werden Fragen bezüglich des Vermögens, der Unterhaltszahlungen, des Sorgerechts für Kinder und weitere rechtliche Angelegenheiten geregelt, die aus einer Ehe hervorgehen können.
Kindesrecht
Das Kindesrecht legt die Rechte und Pflichten von Eltern in Bezug auf ihre Kinder fest. Es beinhaltet das Sorgerecht, die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die Gesundheitssorge, das Umgangsrecht, das Unterhaltsrecht und andere Aspekte, die das Wohl des Kindes sicherstellen sollen.
Adoptionsrecht
Das Adoptionsrecht, behandelt die Annahme eines Kindes oder eines Erwachsenen, durch nicht biologische Eltern und stellt sicher, dass die Bedürfnisse des Kindes sowie die Rechte aller beteiligten Parteien angemessen berücksichtigt werden.
Gewaltschutz und häusliche Gewalt
Die Bereiche, Gewalt, Schutz und häusliche Gewalt zielen darauf, ab, Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen und rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.
Kontakt
Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht in Saarbrücken und Blieskastel, um eine vertrauliche Beratung zu vereinbaren. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten effektiv zu lösen und eine bessere Zukunft für Sie und Ihre Familie zu ermöglichen.
WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!
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