Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Tanja Matheis – Fachanwältin für Erbrecht

Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Tanja Matheis studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Nach erfolgreicher Absolvierung des zweiten juristischen Staatsexamens war sie mehrere Jahre bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Landau und Bonn tätig und dort zuständig für die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen über ehemals militärisch genutzte Liegenschaften wie Kasernen, Truppenübungsplätze etc.

Seit 2014 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und hat sich seit Beginn dieser Tätigkeit auf das Erbrecht spezialisiert. Frau Rechtsanwältin Matheis trägt seit 2019 den Fachanwaltstitel für Erbrecht und ist bei uns als freie Mitarbeiterin tätig.

In allen Belangen des Erbrechts und im Bereich Testamentsvollstreckung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Matheis zur Verfügung.

Kurz-Vita

Tätigkeitsfelder

Offizielle Mitgliedschaften

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns!

5/5

Immer wieder gern.

Während der Pandemie habe ich gemerkt, wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind. In der Kanzlei Fries und Herrmann hat man sich viel Zeit für meine Beratung genommen und ganz individuelle Dokumente erstellt. Ich bin sehr zufrieden.

Rita Eis

5/5

Von Anfang an gut aufgehoben.

In der sehr schweren Zeit nach dem Tod meiner Mutter wurde ich hier sehr einfühlsam und gleichzeitig kompetent beraten und vertreten. So konnten wir doch noch eine Einigung mit meinen Geschwistern finden.

Ute P.

5/5

Routiniert und schnell, einfach super.

Mein Verkehrsunfall wurde routiniert aufgenommen und abgewickelt. Ich habe mehr herausbekommen, als ich zuerst dachte und musste mich um fast nichts kümmern.

P. Müller

5/5

STATT ROSENKRIEG Professionelle Hilfe.

Während der schweren Zeit meiner Trennung und Ehescheidung wurde ich juristisch nicht nur hervorragend beraten sondern auch menschlich einfühlsam betreut und unterstützt. Eine gute Lösung bezüglich der Umgangs – und Besuchskontakte im Sinne der Kinder wurde getroffen. Fragen zum Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung (Familienhausanwesen) wurden ohne jahrelangen Rosenkrieg geregelt, so dass ich und mein Ex eine zufrieden stellende Basis für einen Neuanfang finden konnten. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen

Beate K.

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

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