Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Ihr VorsorgeAnwalt in Saarbrücken und Blieskastel

Umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Vorsorge.

Wir leben in einer Gesellschaft in der die Menschen immer älter werden. Geht es um die Vorsorge für das Altern oder den Krankheitsfall kommen meist dieselben Fragen auf:

  • Wer kümmert sich um mich im Fall der Fälle?
  • Wer darf später über mich entscheiden?
  • Wie stelle ich sicher, dass ich in meinem Interesse behandelt werde?
  • Wer erledigt später Papierkram und Finanzangelegenheiten?
  • Was passiert, wenn ich ins Koma falle?
  • Welche lebenserhaltenen Maßnahmen möchte ich bzw. möchte ich nicht?

Natürlich möchten Sie Ihre Freunde und Verwandten im Alter nicht belasten und Ihre Unabhängigkeit bewahren. Dabei können wir Ihnen helfen. Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner: Ihr VorsorgeAnwalt, deutschlandweit.

Was ist ein VorsorgeAnwalt?

Ein VorsorgeAnwalt ist ein Rechtsanwalt, auf die Gestaltung von Vorsorgeregelungen, die Übernahme von Bevollmächtigungen und die Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren spezialisiert ist.

Frau Rechtsanwältin Monika Fries und Herr Rechtsanwalt Klaus Herrmann sind zwei von drei Mitgliedern des VorsorgeAnwalt e. V. im Saarland. Kernaufgabe dieses Vereins ist es, den hohen Qualitätsstandard in der Beratung durch die Vereinsmitglieder zu gewährleisten. Daher absolvieren alle VorsorgeAnwälte regelmäßig Fortbildungen und Weiterbildungen. Ebenso werden neue Mitglieder äußerst sorgfältig ausgewählt, damit das „Gütesiegel“ VorsorgeAnwalt auch in Zukunft als Wegweiser für seriöse Beratung dient. Lesen Sie mehr dazu auf der Webseite des VorsorgeAnwalt e. V.

Kommen Sie doch in unsere Kanzlei und lassen Sie sich persönlich von uns hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Bevollmächtigung beraten. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie uns auch Ihre Situation in unserem Online-Beratungsformular schildern. Dies ist für Sie kostenfrei und gänzlich unverbindlich. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und machen Ihnen ein Angebot für die Beratung.

Als VorsorgeAnwalt bieten wir verschiedene Leistungen im Bereich der Vorsorgeregelungen und der Betreuung an.

Wie Sie vielleicht bereits in den obigen Absätzen gemerkt haben, gibt es eine ganze Reihe an verschiedenen Begriffen, die alle ähnlich klingen aber verschiedenes meinen. Wir möchten Ihnen auf unserer Webseite helfen, etwas Klarheit in diese komplexe Thematik zu bringen und Ihnen diese Begriffe kurz erklären.

Vorsorgevollmacht

Hiermit bestimmen Sie, wer Sie in all Ihren Angelegenheiten (z. B. Finanzen, Wohnung, medizinische Behandlung) vertreten und für Sie entscheiden soll. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen sogenannten Bevollmächtigten.  Dies ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung, die einem Gericht eine Person als Betreuer für Sie lediglich empfiehlt. Durch die Bestimmung eines Bevollmächtigten schließen Sie eine gerichtliche Betreuung aus. Ein Gericht kann Ihnen dann keinen Betreuer mehr zuweisen und den Bevollmächtigten auch nicht mehr absetzen.

Wir helfen Ihnen in unserer Kanzlei in Blieskastel bei der Ausarbeitung einer individuellen Vorsorgevollmacht, die Ihren Ansprüchen und Wünschen entspricht, und auch bei der Kontrolle von Bevollmächtigten oder der Erstellung eines Bevollmächtigtenleitfadens.

Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht bestimmt eine Betreuungsverfügung, wer vom Gericht im Fall als Betreuer (nicht als Bevollmächtigter) berufen werden soll. Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, diese Person auch tatsächlich als Betreuer einzusetzen. Es kann ihn oder sie dann annehmen oder ablehnen, z. B. falls es den Betreuer nicht für vertrauenswürdig hält. Auch später kann das Gericht den Betreuer wieder absetzen. So gesehen ist der Begriff „Verfügung“ etwas irreführend.

Bevollmächtigter

Bevollmächtigter ist, wer von Ihnen in einer Vorsorgevollmacht angegeben wurde, Ihre Entscheidungen für Sie zu treffen. Dabei hat er oder sie komplett freie Hand und kann theoretisch auch gegen Ihr Interesse handeln. Er sollte nicht mit einem Betreuer verwechselt werden, denn dieser wird von einem Gericht bestellt, und ist diesem und auch Ihnen rechenschaftspflichtig.

Betreuer

Ein Betreuer ist eine Person, die in Ihrem Interesse Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Der Betreuer wird im Gegensatz zum Bevollmächtigten immer von einem Gericht bestellt. Sie selber können jedoch mithilfe einer Betreuungsverfügung dem Gericht eine Person als Ihren Betreuer empfehlen. Der Betreuer ist dabei – im Gegensatz zum Bevollmächtigten – dem Gericht Rechenschaft schuldig und kann von diesem überwacht, kontrolliert und auch wieder abgesetzt werden.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln – oder eine Behandlung zu unterlassen. Sie wollen selbst entscheiden, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Aber wie soll der Arzt von Ihrem Willen erfahren, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können?

Als Ihr VorsorgeAnwalt in Blieskastel wissen wir, wie man eine Patientenverfügung zu formulieren hat, damit sie im Falle für den Arzt auch bindend ist.

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

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Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

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