Monika Fries

Bereits im Jahre der Kanzleigründung 1989 hat Frau Rechtsanwältin Monika Fries vorausschauend erkannt:

Anwaltliche Tätigkeit zur Erfüllung und Durchsetzung der Wünsche und Interessen der Mandantinnen und Mandanten bedarf der kompromisslosen Spezialisierung.Lag zunächst der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf dem umfassenden Gebiet des Familienrechtes- von der Konzipierung von Eheverträgen bis zur Abwicklung sämtlicher Folgen eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens – wurden in der Folgezeit die bedeutungsvollen Rechtsgebiete des Erbrechts und der Vermögensnachfolge in den Blick genommen.

Im Jahre 1998 erwarb Frau Rechtsanwältin Monika Fries aufgrund ihrer umfangreichen und erfolgreichen langjährigen familienrechtlichen Praxistätigkeit und nach qualifizierenden Fortbildungen durch mehrere intensive Fachanwaltslehrgänge mit Abschlussprüfungen den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“.

Durch ihre nachhaltige Tätigkeit bei Fragestellungen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowie nach Besuch mehrerer Fachanwaltslehrgänge auf diesen Rechtsgebieten wurde Frau Rechtsanwältin Monika Fries im Jahre 2006 der Titel „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen.

Frau Fachanwältin Monika Fries ist auch Mitglied der Vereinigung VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)

Sowohl die vorsorglichen Regelungen vor dem Erbfall (Testamente und lebzeitige Übergaben, Vermögensnachfolgeplanungen), als auch die erbrechtlichen Tätigkeiten nach einem Todesfall- sowohl außergerichtlich als auch die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche vor den Gerichten – gehören zu ihren Spezialgebieten.

Durch ständige Teilnahmen an Seminaren und Vorträgen im Familien- und Erbrecht wird gewährleistet, dass das theoretische und praktische Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist und damit den Mandanten die für Sie bestmöglichen Strategien und Lösungen angeboten werden können.

Von Anfang an wurde auf eine umfassende und verständliche Beratung und Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen großen Wert gelegt.
Mittlerweile verfügt unsere Fachanwaltskanzlei als einzige Kanzlei im Saarland über vier Fachanwälte für Erbrecht – dazu zwei Fachanwältinnen für Familienrecht – einen Fachanwalt für Handels– und Gesellschaftsrecht und eine Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Frau Rechtsanwältin Fries ist als ständige Referentin in ihren Fachgebieten Familien- und Erbrecht sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung tätig, so unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, bei dem Frauenbüro des Saarpfalz-Kreises, bei der katholischen Erwachsenenbildung Saarpfalz, bei dem Landfrauenverband Saar e.V., bei den Volkshochschulen des Saarlandes sowie bei verschiedenen Seniorenresidenzen und weiteren Institutionen auf Nachfrage.

Durch ihr ausgewiesenes Verhandlungsgeschick gelingt es Frau Rechtsanwältin Monika Fries vielfach, zunächst aussichtslos zerstrittene Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, die für alle Beteiligten Planungssicherheit und positive Perspektiven ermöglicht, zu verhelfen.
Dies qualifizierte sie für die Übernahme der Funktion der Geschäftsstellenleiterin Saarland der Deutschen Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V.

Sämtliche Dienstleistungen bieten wir nunmehr auch in unserer Kanzlei in Saarbrücken am Rotenbühl an.

Heutigen Mandantenbedürfnissen Rechnung tragend, stehen wir selbstverständlich auch für Erstberatungen und für Online-Beauftragungen zur Verfügung.
Als Fachanwälte sind wir bereits gesetzlich verpflichtet, uns umfassend fortzubilden, wobei unsere Fortbildungstätigkeiten über das „gesetzliche Muss“ zum Vorteil unserer Mandanten weit hinausgehen.

Kurz-Vita

Offizielle Mitgliedschaften

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns!

5/5

Immer wieder gern.

Während der Pandemie habe ich gemerkt, wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind. In der Kanzlei Fries und Herrmann hat man sich viel Zeit für meine Beratung genommen und ganz individuelle Dokumente erstellt. Ich bin sehr zufrieden.

Rita Eis

5/5

Von Anfang an gut aufgehoben.

In der sehr schweren Zeit nach dem Tod meiner Mutter wurde ich hier sehr einfühlsam und gleichzeitig kompetent beraten und vertreten. So konnten wir doch noch eine Einigung mit meinen Geschwistern finden.

Ute P.

5/5

Routiniert und schnell, einfach super.

Mein Verkehrsunfall wurde routiniert aufgenommen und abgewickelt. Ich habe mehr herausbekommen, als ich zuerst dachte und musste mich um fast nichts kümmern.

P. Müller

5/5

STATT ROSENKRIEG Professionelle Hilfe.

Während der schweren Zeit meiner Trennung und Ehescheidung wurde ich juristisch nicht nur hervorragend beraten sondern auch menschlich einfühlsam betreut und unterstützt. Eine gute Lösung bezüglich der Umgangs – und Besuchskontakte im Sinne der Kinder wurde getroffen. Fragen zum Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung (Familienhausanwesen) wurden ohne jahrelangen Rosenkrieg geregelt, so dass ich und mein Ex eine zufrieden stellende Basis für einen Neuanfang finden konnten. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen

Beate K.

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

Sie benötigen eine kurzfristige Beratung zu einem bestimmten Rechtsgebiet?

Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.