Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Saarbrücken und Blieskastel.

Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Wir beraten Sie bei der Vermögensnachfolgeplanung. Zudem sind wir für Sie als Vorsorgeanwälte für Patientenverfügungen und als zertifizierte Testamentsvollstrecker tätig.

Unsere Rechtsgebiete

Kompromisslos spezialisiert seit
33 Jahren.

Mit 4 Fachanwälten im Erbrecht, denn im Erbrecht ist der Experte gefragt. Mit 2 Fachanwältinnen für Familienrecht, weil Familienrecht Vertrauenssache ist, auch in die Kompetenz Ihres Anwaltes. Vorausschauend gestalten wir mit Ihnen die Zukunft mit Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, lebzeitigen Übergaben planen wir mit Ihnen für eine selbstbestimmte Lebensführung durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. 

Kämpferisch wo es notwendig ist, vermittelnd,  wo die gemeinsame Lösung der bessere Weg ist bei Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich Unterhalt bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erbe und vielem mehr.

Ihre Ansprechpartner/innen

Monika Fries

Rechtsanwältin
Fachanwältin Erbrecht
Fachanwältin Familienrecht
VorsorgeAnwältin

Klaus Herrmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht VorsorgeAnwalt

Nadine Gemmel

Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht
Fachanwältin Verkehrsrecht

Tanja Matheis

Rechtsanwältin
Fachanwältin Erbrecht

Franz-Josef Haßel

Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht

Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen

Wissenschaftlicher
Berater der Kanzlei

Neuigkeiten & Veröffentlichungen

7, Februar 2023

Begriff „vorhandenes Bargeld“ in einem eigenhändig geschriebenen Testament

7, Februar 2023

Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung eines Familienheims bei Beendigung der Selbstnutzung BFH, Urteil v. 01.12.2021 – AZ: II R 18 / 20

23, August 2022

Bedeutung der Kindesanhörung auch in Zeiten der Corona Pandemie

23, August 2022

Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für Immobiliendarlehen beim Kindes Unterhalt

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