Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Nadine Gemmel - Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht

Nadine Gemmel ist angestellte Rechtsanwältin und Ansprechpartnerin für Ihre Fragen im Erbrecht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht.
 
Frau Rechtsanwältin Gemmel studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht. Nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums begann Frau Rechtsanwältin Nadine Gemmel im Jahr 2006 ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts des Saarlandes. Sie wurde im Jahr 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem als Rechtsanwältin tätig. Im Anschluss daran absolvierte sie erfolgreich die Fachanwaltsausbildung im Bereich Verkehrsrecht und ist seit dem Jahre 2013 Fachanwältin für Verkehrsrecht im Saarland. Zusätzlich erwarb sie im Jahre 2014 die Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht.
 
Frau Rechtsanwältin Gemmel nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen Verkehrsrecht und Familienrecht teil. Ebenso absolvierte Frau Rechtsanwältin Gemmel erfolgreich ihre Fachanwaltsausbildung auf dem Gebiet des Erbrechts an der Hagen Law School. Sie ist Mitglied sowohl im saarländischen als auch im deutschen Anwaltverein.
 
Betreuung in Fällen des Verkehrsrechts 
An unseren Kanzlei-Standorten in Blieskastel und Saarbrücken-Rotenbühl betreut Sie Frau Rechtsanwätin Gemmel im Bereich Verkehrsrecht auf folgenden Gebieten:
 
Außergerichtliche und gerichtliche Unfallschadenregulierung von Haftpflicht-und Kaskoschäden (Personen- und Sachschäden)
 
  • Versicherungsrecht: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen gegen Versicherungen aufgrund von eigenen PKW-Schäden (z. B. Pkw-Diebstahl), Rückstufungsschäden und Regressforderungen wegen Obliegenheitsverletzungen
  • Vertragsrecht: Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf-, Reparatur- und Leasingverträgen
  • Wir helfen Ihnen im Ordnungswidrigkeitenrecht 
  • Verteidigung bei Rotlichtverstößen
  • GeschwindigkeitsverstößenUnterschreitungen des Mindestabstands
  • Ihr Partner für Verkehrsstrafrecht im Saarland
  • Verteidigung bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Alkohol- und Drogendelikten
  • der Nötigung im Straßenverkehr
  • der Sachbeschädigung und
  • der fahrlässigen Körperverletzung

 

Kurz-Vita

Tätigkeitsfelder

Offizielle Mitgliedschaften

Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns!

5/5

Immer wieder gern.

Während der Pandemie habe ich gemerkt, wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind. In der Kanzlei Fries und Herrmann hat man sich viel Zeit für meine Beratung genommen und ganz individuelle Dokumente erstellt. Ich bin sehr zufrieden.

Rita Eis

5/5

Von Anfang an gut aufgehoben.

In der sehr schweren Zeit nach dem Tod meiner Mutter wurde ich hier sehr einfühlsam und gleichzeitig kompetent beraten und vertreten. So konnten wir doch noch eine Einigung mit meinen Geschwistern finden.

Ute P.

5/5

Routiniert und schnell, einfach super.

Mein Verkehrsunfall wurde routiniert aufgenommen und abgewickelt. Ich habe mehr herausbekommen, als ich zuerst dachte und musste mich um fast nichts kümmern.

P. Müller

5/5

STATT ROSENKRIEG Professionelle Hilfe.

Während der schweren Zeit meiner Trennung und Ehescheidung wurde ich juristisch nicht nur hervorragend beraten sondern auch menschlich einfühlsam betreut und unterstützt. Eine gute Lösung bezüglich der Umgangs – und Besuchskontakte im Sinne der Kinder wurde getroffen. Fragen zum Unterhalt und der Vermögensauseinandersetzung (Familienhausanwesen) wurden ohne jahrelangen Rosenkrieg geregelt, so dass ich und mein Ex eine zufrieden stellende Basis für einen Neuanfang finden konnten. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen

Beate K.

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

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