Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Schlagwort: Unterhalt

Zu jung fĂŒr ein Testament? 

Gut zu wissen!
WENN ES UM VERMÖGEN GEHT, beschĂ€ftigen sich die meisten mit dem Aufbau und der Anlage ihrer Werte. Der ein oder andere wagt auch den Blick in die Zukunft, um sich im Alter abgesichert zu wissen. Was vielen jedoch schwerfĂ€llt, ist die eigene Planung der Vermögensnachfolge. Ein Tabuthema, das nur in wenigen Familien besprochen wird. Auf Fragen wie „Was passiert eigentlich mit Ihrem Vermögen?“ und „Ist das in Ihrem Sinn?“ haben die Vermögensinhaber nur in den seltensten FĂ€llen eine Antwort.

Vier Motive begegnen uns in der Praxis immer wieder:

Streitvermeidung
Schlechte Erfahrungen im unmittelbaren Familienkreis fĂŒhren zu der Entscheidung, dass es beim eigenen Vermögen anders laufen soll und dass der Erblasser Regelungen zu Lebzeiten trifft.

Komplexe Vermögensstrukturen
Eine ausreichende finanzielle Versorgung in der dritten Lebensphase spielt eine große Rolle. Reicht das Geld fĂŒr die Traumreise? Was kostet ein wĂŒrdevolles Leben im Alter?

Steuerliche Aspekte
Zu Lebzeiten können durch Schenkungen FreibetrÀge an Ehepartner, Kinder und Enkelkinder genutzt werden. Ebenso gibt es eine besondere Regelung beim eigengenutzten Familienheim.

Im ersten Schritt gilt es, alle Vermögenswerte zusammenzustellen, Guthaben, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen, Versicherungen und RentenansprĂŒche. Sobald der Status quo ermittelt ist, erhĂ€lt der Vermögensinhaber einen ersten Eindruck, welche Auswirkungen seine bisher getroffenen Regelungen oder auch die Nichtregelungen haben.

Im zweiten Schritt geht es in die intensive Diskussion, welche WĂŒnsche und Ziele bei der Vermögensnachfolge beachtet werden sollen.
Hier initiieren wir den Dialog mit ausgewĂ€hlten SpezialitĂ€ten fĂŒr die unterschiedlichen Vermögenssituationen. Sobald die Szenarien besprochen sind, eine LiquiditĂ€tsplanung fĂŒr die endgĂŒltige Regelung erstellt ist, geht es an die Umsetzung. Ob ein handschriftliches oder notarielles Testament, eine beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist hĂ€ngt von der individuellen Situation unserer Kunden ab.

Viele Menschen, die wir beraten, haben keine unmittelbaren Nachfahren.

FĂŒr Sie stellt sich hĂ€ufig die Frage: Wer kĂŒmmert sich um mich und um mein Vermögen, was passiert damit?

Auch hier gibt es Lösungen, die diese Ungewissheit nehmen.

Auf die Vorsorge spezialisierte AnwĂ€lte besprechen hierbei Ihre WĂŒnsche und legen diese schriftlich fest. Sofern Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, steht Ihnen der Vorsorgeanwalt zur Seite. Wenn es um die Sicherung des Nachlasses geht, ist gegebenenfalls der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ratsam. Bei der Verteilung des Vermögens denken unsere Kunden im Vorfeld an die UnterstĂŒtzung oder auch GrĂŒndung einer Stiftung nach.

Ist dann alles geregelt, erleben wir sehr oft eine sichtliche Erleichterung, sich dem Thema erfolgreich gestellt zu haben.

Aber denken Sie daran, die Regelung ist fĂŒr morgen gut, sollte aber regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft werden.

Und zu guter Letzt: Es ist keine Frage des Alters, ob Sie ein Testament brauchen. Maßgeblich sind Ihre WĂŒnsche und Ihre familiĂ€re Situation.

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