Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

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Erbschaftsteuerrechtliche BegĂŒnstigung eines Familienheims bei Beendigung der Selbstnutzung BFH, Urteil v. 01.12.2021 – AZ: II R 18 / 20

Bleibt nach dem Tode eines Ehegatten der andere Ehegatte als Erbe 10 Jahre in der vorher als Familienwohnheim gemeinsam genutzten Immobilie weiter wohnen, ist diese Selbstnutzung – unabhĂ€ngig von GrĂ¶ĂŸe und Wert der Immobilie – zusĂ€tzlich zu den persönlichen ErbschaftsteuerfreibetrĂ€gen – erbschaftsteuerfrei (sog. Wohnheimprivileg).

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