Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

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Erbrecht für Immobilieneigentümer

Die eigene Immobilie zählt nicht nur oft zum Hauptbestandteil des eigenen Vermögens, sondern hat auch nicht selten eine hohe emotionale Bedeutung für den bzw. die Eigentümer.

Rund um das Erbrecht stellen sich juristische, auch aber auch organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem Immobilieneigentum. Wer sich diese Fragen zu spät stellt und keine Vorsorge für den Erbfall trifft, löst häufig eine nicht gewollte Rechtsfolge aus.

Aber nicht nur die eigene Erbfolge ist für den Immobilieneigentümer wichtig. Er kann auch mit dem Erbfall eines Miteigentümers oder etwa eines Mieters konfrontiert werden.

Der Vortrag behandelt daher unter anderem die Vorsorge durch Testament oder vorweggenommene Erbfolge, die eigene Absicherung, die Absicherung des Partners, gesetzliche Erbfolge, testamentarische Erbfolge, Pflichtteilsanspruch, Grundbuch, Erbschaftssteuer, Versterben eines Mieters, Versterben eines Miteigentümers, Nachlasspflegschaft.

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