Gerade Familien mit behinderten Kindern werden vielerlei Opfer in persönlicher und finanzieller Art abverlangt.
Leider werden diese Lebensleistungen der Eltern gesellschaftlich nicht genügend anerkannt.
Es ist daher von herausragender Bedeutung, das lebzeitig erarbeitete Familienvermögen rechtssicher an die nächste Generation weiterzugeben – selbstverständlich mit nachhaltiger Berücksichtigung der Interessen des behinderten Kindes.
Werden aber keine vollständigen und präzisen Formulierungen im Testament gewählt, ist beim Erbfall der Zugriff eines Sozialleistungsträgers zu befürchten.
Monika Fries und Klaus Herrmann, beide Fachanwälte für Erbrecht und Vorsorgeanwälte (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de ) informieren darüber, welche von der Rechtssprechung anerkannten Schutzvorkehrungen zugunsten des behinderten Kindes und dessen Familie möglich sind und wie gewährleistet wird, dass das Wohl des behinderten Kindes immer im Vordergrund steht.