Es gibt keine (direkte) „Erbeinsetzung auf das Haus“ oder „auf das Sparbuch“ Rechtsbegriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ werden in Laien-Testamenten, wie wir uns in unserem Praxis Alltag oft feststellen, verwechselt – oft mit katastrophalen Folgen für das Vermögen!
Oftmals heißt es in einem – ohne fachanwaltlichen Rat – erstelltem Testament etwa so: „Mein Haus bekommt die Gertrud und mein gesamtes Sparvermögen der Herbert“