Die Kindes Anhörung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auf diese Anhörung wird künftig in unabhängig vom Alter des Kindes kaum mehr verzichtet werden können.
Auch beim Kindes Unterhalt können bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, Voraussetzung hierzu ist, dass der Unterhaltspflichtige mit dem Darlehen eine selbst genutzte Immobilie finanziert.
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