Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht
Grundsätzlich ist es so, dass im Falle einer Trennung von Ehegatten dem Ehegatten, der in der im Allein- bzw. Miteigentum der Beteiligten stehenden Immobilie wohnen bleibt, in der Unterhaltsberechnung in Bezug auf Kindes- und Ehegattenunterhalt ein entsprechender Wohnwert als Einkommen in die Unterhaltsberechnung eingestellt wird.