Es ist eine Besonderheit des deutschen Rechtes, dass Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, z.B. ein sogenanntes „ Berliner Testament“, errichten können.
Fehlende oder – manchmal noch schlimmer – fehlerhafte oder unvollständige Formulierungen im Hinblick auf die Problempunkte Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung, Scheidungsvorsorge bzw. Wiederverheiratung führen aber sehr häufig- meist nach dem Ableben des erstversterbenden Ehegatten – zu völlig ungewollten, ja manchmal katastrophalen Ergebnissen.
Der Vortrag will hierzu in leicht verständlicher Sprache einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bieten und das Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Regelungen schärfen.