Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Vorträge: unserer Anwält:innen

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Testament, lebzeitige Übergabe und Vorsorgeregelungen (TÜV):

Bekanntlich muss der Pkw alle zwei Jahre zum TÜV gebracht werden, damit gewährleistet ist, dass technisch alles in Ordnung ist und vor allem kein Unfall passieren kann!

Sollte man mit den eigenen Angelegenheiten in vermögensrechtlicher und persönlicher Hinsicht weniger sorgsam umgehen? Vielfach werden die Gedanken daran, was passiert, wenn man – ggf. auch nur vorübergehend! – nicht mehr entscheidungsfähig ist, leider gerne verdrängt.

Noch mehr trifft das auf den Gedanken an den eigenen Tod zu.

Bekanntlich erleidet aber niemand deshalb einen Unfall, weil er Vorsorgevollmachten erstellt hat und niemand statt früher, weil er testamentarisch vorgesorgt hat!

Schlimm sind aber die Konsequenzen, wenn ein Unfall oder ein Todesfall passiert, ohne vorgesorgt zu haben.

Der Vortrag gibt in leichtverständlicher Weise ein Überblick über eine geordnete Vermögensvorsorge für jeden!

WIR SIND FÜR SIE DA, AUCH IN KRISENZEITEN!

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