Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

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Thema: Im Ehegattentestament die typischen Fehler vermeiden

Es ist eine Besonderheit des deutschen Rechtes, dass Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, z.B. ein sogenanntes „ Berliner Testament“, errichten können.

Fehlende oder – manchmal noch schlimmer – fehlerhafte oder unvollständige Formulierungen im Hinblick auf die Problempunkte Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung, Scheidungsvor­sorge bzw. Wiederverheiratung führen aber sehr häufig- meist nach dem Ableben des erst­versterbenden Ehegatten – zu völlig ungewollten, ja manchmal katastrophalen Ergebnissen.

Der Vortrag will hierzu in leicht verständlicher Sprache einen Überblick über die verschiede­nen Gestaltungsmöglichkeiten bieten und das Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Regelungen schärfen.

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